Die AHVN13 ist am 1. Juli 2008 offiziell in das schweizerische Sozialversicherungssystem der 1.Säule AHV/IV eingeführt worden.
Die AHVN13 löst die 11stellige AHVN11 ab.
Die nachfolgenden Informationen stammen von
www.zas.admin.ch.
Weitere Infos:
www.sozialversicherungsnummer.ch.
Die AHVN13 setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen:
- Stellen 1 bis 3: das Präfix "756" ist die Kodifikation des ausgebenden Landes (Schweiz) nach der Norm ISO 3166.
- Stellen 4 bis 12: eine Zufallszahl im Bereich zwischen 0 und 999'999'999, die bei der Zuweisung einer AHVN13 aus den noch nicht verbrauchten Zahlen gezogen wird.
- Stelle 13: aus den ersten 12 Ziffern berechnete Prüfziffer gemäss der Norm EAN-13.
Vorteile der AHVN13 zur AHVN11:
- Sie wird so früh wie möglich nach der Geburt oder nach der Niederlassung in der Schweiz zugeteilt und nicht mehr wie bisher, wenn der Versicherte erstmals Kontakt mit der Sozialversicherung aufnimmt.
- Sie basiert nicht auf persönlichen Identifikationsmerkmalen des Versicherten ("nicht sprechende" Nummer).
- Im Allgemeinen wird die AHVN13 dem Versicherten nur einmal zugeteilt und bleibt Zeit seines Lebens gültig.